Juristische oder natürliche Personen legen die Tatsachen mit der Steuererklärung gegenüber der Finanzbehörde offen, die für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer benötigt werden. Wir ermitteln bei der Erstellung der Steuererklärung die voraussichtliche Steuerschuld oder Steuererstattung. Sie wissen somit schon frühzeitig mit welchen Summen Sie kalkulieren müssen.
Wir übernehmen für Sie gerne folgende Leistungen bei der Steuererklärung
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Übermittlung per ELSTER an die Finanzämter
- Nacherklärungen / Selbstanzeigen
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer